MWST-Pflicht · ausländisches Unternehmen

Ist Ihr ausländisches Unternehmen in der Schweiz MWST-pflichtig ?

Grundsätzlich ja, ab CHF 100'000 weltweitem Umsatz, sofern Sie eine steuerpflichtige Leistung in der Schweiz erbringen. Prüfen Sie Ihren Fall in zwei Minuten.

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Schwelle CHF 100'000Weltweiter UmsatzSatz 8,1 %

Sind Sie MWST-pflichtig ? Prüfen Sie es mit wenigen Fragen.

01Wo ist der Sitz Ihres Unternehmens ?
02Haben Sie eine Betriebsstätte in der Schweiz (Büro, Lager, Niederlassung, Baustelle > 12 Monate) ?
03Ihre Tätigkeit in der Schweiz ?

Richtwert, basierend auf Ihren Antworten.

Die Schwelle berechnet sich auf Ihrem weltweiten Umsatz.

Seit der Reform von 2018 zählt nicht mehr nur Ihr Schweizer Umsatz : Ihr gesamter weltweiter Umsatz wird berücksichtigt. Sobald er CHF 100'000 übersteigt und Sie eine steuerpflichtige Leistung in der Schweiz erbringen, wird die MWST-Pflicht obligatorisch.

✗ Falsch« Die Schwelle steigt auf CHF 150'000. »
✓ RichtigDie Schwelle bleibt bei CHF 100'000, keine Erhöhung vorgesehen.
✗ Falsch« Nur mein Schweizer Umsatz zählt. »
✓ RichtigEs ist der weltweite Umsatz seit 2018.
Rückwirkende Nachforderung

Rückwirkende Eintragung und Besteuerung für die nicht abgerechneten Perioden.

Verzugszins

4,0 % pro Jahr seit dem 1. Januar 2026 (4,5 % im Jahr 2025 ; anteilig bei Überschneidung), geschuldet ab dem 61. Tag nach Ende der Periode (Art. 86 Abs. 1 MWSTG).

Strafrechtliches Risiko

Steuerhinterziehung und Verletzung von Verfahrenspflichten sind strafrechtlich bewehrt (6. Titel MWSTG).

Bestimmte Fälle befreien von der Registrierung — streng genommen :

Dienstleistungen an Unternehmen

Wenn Sie ausschliesslich Dienstleistungen an Schweizer Unternehmenskunden erbringen, rechnet der Kunde die MWST im Bezugsverfahren ab (Art. 10 Abs. 2 Bst. b MWSTG).

Vom Kunden importierte Waren

Importiert der Schweizer Kunde die Waren in seinem Namen, deklariert er selbst die Bezugsteuer.

Unter der Schwelle

Solange Ihr weltweiter Umsatz unter CHF 100'000 bleibt, gilt die obligatorische MWST-Pflicht nicht.

Nicht zu verwechseln — Digitale Dienste (SaaS, Inhalte, Streaming) an Privatpersonen in der Schweiz befreien nicht : im Gegenteil, genau dieser Fall begründet die MWST-Pflicht.

Häufige Fragen

Wird die Schwelle von CHF 100'000 auf meinem Schweizer oder meinem weltweiten Umsatz berechnet ? +

Auf dem weltweiten Umsatz, seit der Reform von 2018, sobald eine steuerpflichtige Leistung in der Schweiz erbracht wird.

Ich verkaufe nur sehr wenig in der Schweiz — bin ich trotzdem betroffen ? +

Ja, wenn Ihr weltweiter Umsatz die Schwelle übersteigt. Das geringe Schweizer Volumen befreit nicht von der Pflicht.

Steigt die Schwelle auf CHF 150'000 ? +

Nein. Sie bleibt bei CHF 100'000, eine Änderung ist nicht vorgesehen.

Was riskiert mein Unternehmen, wenn es sich nicht rechtzeitig registriert ? +

Eine rückwirkende Nachforderung samt Verzugszins (4,0 % pro Jahr seit 2026), unter Umständen strafrechtliche Sanktionen bei Steuerhinterziehung.

Wie hoch sind die Schweizer MWST-Sätze ?

Der Normalsatz beträgt 8,1 %. Ein reduzierter Satz von 2,6 % gilt für Güter des täglichen Bedarfs, ein Sondersatz von 3,8 % für Beherbergung.

Kann ich die auf meinen Einkäufen in der Schweiz bezahlte MWST zurückfordern ?

Ja. Sobald Sie MWST-pflichtig sind, ziehen Sie die auf Ihren Schweizer Einkäufen und Kosten bezahlte MWST von der eingenommenen MWST ab (Vorsteuerabzug).

Steuervertreter, Bevollmächtigter, Treuhänder : wo liegt der Unterschied ?

In der Schweiz lautet der gesetzliche Begriff Steuervertreter (Art. 67 MWSTG). « Steuerlicher Bevollmächtigter » ist ein in der EU geläufiger Begriff.

Ist eine freiwillige Unterstellung unter der Schwelle möglich ?

Ja, insbesondere um die auf den Schweizer Einkäufen bezahlte MWST zurückzufordern.

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