Art. 67 MWSTG — Schweizer MWST-Fiskalvertretung
MWST-Registrierung, Fiskalvertretung und Abrechnungen bei der ESTV für ausländische Unternehmen in der Schweiz. vatflow handelt als Ihr Schweizer MWST-Steuervertreter gemäss Art. 67 MWSTG.
Gemäss Artikel 67 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) muss jedes ausländische Unternehmen, das in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter benennen. Dieser Vertreter ist die obligatorische administrative Anlaufstelle bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Ohne ihn ist keine Registrierung möglich.
Die Pflicht gilt, sobald Ihr weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt — nicht nur Ihr Schweizer Umsatz. Diese Schwelle wird global berechnet. Ein Unternehmen, das den Grossteil seines Umsatzes im Ausland erzielt, kann trotzdem zur Registrierung verpflichtet sein, wenn es steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt.
Nichtbeachtung führt zu rückwirkenden MWST-Nachforderungen, Bussen und Verzugszinsen. Nicht registrierte Unternehmen können keine MWST-konformen Rechnungen für Schweizer Kunden ausstellen. Die ESTV verfolgt ausländische Unternehmen seit der Reform 2018 systematisch.
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Vollständiges Dossier, Einreichung und Nachverfolgung bis zur Ausstellung der Schweizer MWST-Nummer. Jedes Dokument, jede ESTV-Korrespondenz — erledigt.
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In der Schweiz ansässiger Vertreter, formell gemäss Art. 67 MWSTG bestellt. Offizielle Verbindung zur ESTV. Alle Behördenkorrespondenz wird entgegengenommen und weitergeleitet.
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Quartalsabrechnungen anhand Ihrer Buchhaltungsexporte, klassifiziert, abgestimmt und über das ESTV-ePortal eingereicht. Nachvollziehbar über Ihren Referenzcode.
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Koordination einer Bankgarantie nur, wenn die ESTV in Ihrem Fall eine verlangt — sie ist keine Voraussetzung für die Registrierung. Laufende Compliance-Überwachung, Fristenmanagement, Unterstützung bei ESTV-Anfragen und Kontrollen.
Erforderliche Dokumente für die MWST-Registrierung Schweiz
Zwei Festpreise: Registrierung (einmalig) und Fiskaldomizilierung (jährlich). Die Kosten für MWST-Abrechnungen richten sich nach der Anzahl der verarbeiteten Belege und werden innerhalb von 24 Stunden nach dem Onboarding mitgeteilt.
Einmalig — Registrierung
Pro Jahr — Fiskaldomizilierung
Ein Beleg = ein Nachweis. Eine Einfuhrrechnung über 50 Artikel zählt als ein Beleg; eine periodische Verkaufsübersicht ebenfalls.
CHF 75 je angefangene 25er-Stufe.
Eine Saison über zwei Kalenderquartale ergibt zwei Abrechnungen. Eine Abrechnung ohne Umsatz wird mit CHF 120 verrechnet.
Wird innert 24 Stunden nach dem Onboarding mitgeteilt.
Jedes ausländische Unternehmen, das steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt, kann der MWST-Registrierungspflicht und der Pflicht zur Benennung eines Steuervertreters unterliegen. Folgende Branchen sind am häufigsten betroffen.
Marktplätze, Fernabsatz und Dropshipping in die Schweiz. Die Pflicht gilt ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100'000, unabhängig vom in der Schweiz erzielten Umsatz.
Baustellen, Immobilienarbeiten und Vor-Ort-Leistungen lösen die Schweizer MWST-Pflicht ab der ersten steuerpflichtigen Leistung aus. Die Fiskalvertretung ist vor jeder Rechnungsstellung erforderlich.
SaaS, digitale Inhalte und elektronische B2C-Dienste für Schweizer Kunden. Die MWST-Registrierungspflicht gilt systematisch ab dem weltweiten Schwellenwert.
Warenlieferungen aus dem Ausland in die Schweiz, Lagerung und Wiederverkauf. Die Schweizer MWST-Fiskalvertretung ist einzige Anlaufstelle bei der ESTV.
Gelegentliche oder wiederkehrende Leistungen ausländischer Unternehmen ohne Betriebsstätte. Art. 67 MWSTG schreibt die Benennung eines in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreters vor.
Jedes ausländische Unternehmen, dessen weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt und das steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt, muss sich registrieren und einen Fiskalvertreter benennen. Die Schwelle gilt global.
Der Fiskalvertreter ist nach Art. 67 MWSTG der offizielle administrative Ansprechpartner der ESTV. Das vertretene Unternehmen bleibt allein für die geschuldete MWST verantwortlich. Die Rolle des Vertreters ist administrativer Natur — keine finanzielle Garantie.
Nach Einreichung des vollständigen Dossiers erteilt die ESTV die MWST-Nummer in der Regel innert 4 bis 8 Wochen. Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie sofort.
In der Regel nein. Bei ausländischen Unternehmen verzichtet die ESTV heute darauf, bei der Registrierung Sicherheiten zu verlangen. Sie behält sich jedoch das Recht vor, später Sicherheiten zu verlangen, wenn die Verfahrenspflichten (Einreichung der Abrechnungen, Zahlungen) nicht fristgerecht erfüllt werden. Rechtsgrundlage: Art. 94 Abs. 2 MWSTG (SR 641.20).
Kein Kundenportal. Sie erhalten beim Onboarding einen persönlichen Referenzcode. Pro Periode senden Sie Ihren Export per E-Mail mit diesem Code. Einfach, nachvollziehbar, auditierbar.
Ja, jederzeit und ohne Kündigungsfrist. Die Domizilierung bleibt für das laufende Jahr geschuldet, und bereits ausgeführte Arbeit an einer Abrechnung bleibt verrechenbar.
Französisch und Englisch für Betreuung und Unterlagen. Abrechnungen werden in der entsprechenden Schweizer Amtssprache eingereicht.
Drei Dinge, damit es keine Missverständnisse gibt. Zoll: weder Einfuhrverfahren noch die Empfehlung eines Spediteurs — unsere Kunden organisieren ihren eigenen. Allgemeine Buchhaltung: vatflow führt die MWST, nicht Ihre Bücher. Steuerberatung über die MWST-Konformität hinaus: Strukturierung, Verrechnungspreise, Gewinnsteuer.
Ihre B2C-Verkäufe werden aus der periodischen Übersicht der Plattform gezählt, nicht Bestellung für Bestellung: Zwanzig Verkäufe kommen in einer einzigen Übersicht an und zählen als ein Beleg. Massgebend ist die Anzahl der verarbeiteten Belege, nicht das Volumen der Vorgänge dahinter.
Ein Unternehmen mit saisonaler oder unregelmässiger Tätigkeit bleibt steuerpflichtig: Es muss für jede Periode eine Abrechnung einreichen, auch ohne Umsatz. Die Abrechnung ohne Tätigkeit wird mit CHF 120 verrechnet. Eine Saison, die sich über zwei Kalenderquartale erstreckt, ergibt zwei aktive Abrechnungen.
Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen zur Schweizer MWST, zur Registrierung und zur Steuervertretung.
Einschätzung in 4 Fragen für ausländische Unternehmen: Schwelle CHF 100'000 weltweit, steuerpflichtige Leistungen, Folgen.
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