Art. 67 MWSTG — Schweizer MWST-Fiskalvertretung

MWST-Compliance in der Schweiz.
Erledigt.

Ausländische Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über CHF 100.000, die steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringen, müssen einen Schweizer Fiskalvertreter benennen. Wir übernehmen Registrierung, Abrechnungen und die ESTV-Verwaltung.

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Registrierung CHF 1’200
Domizilierung CHF 900 / Jahr
Pro Abrechnung CHF 350

Wer in der Schweiz verkauft, muss sich vertreten lassen.

Gemäss Artikel 67 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) muss jedes ausländische Unternehmen, das in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter benennen. Dieser Vertreter ist die obligatorische administrative Anlaufstelle bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Ohne ihn ist keine Registrierung möglich.

Die Pflicht gilt, sobald Ihr weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt — nicht nur Ihr Schweizer Umsatz. Diese Schwelle wird global berechnet. Ein Unternehmen, das den Grossteil seines Umsatzes im Ausland erzielt, kann trotzdem zur Registrierung verpflichtet sein, wenn es steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt.

Nichtbeachtung führt zu rückwirkenden MWST-Nachforderungen, Bussen und Verzugszinsen. Nicht registrierte Unternehmen können keine MWST-konformen Rechnungen für Schweizer Kunden ausstellen. Die ESTV verfolgt ausländische Unternehmen seit der Reform 2018 systematisch.

Registrierung und Abrechnungen. Vollständig abgewickelt.

01

MWST-Registrierung bei der ESTV

Vollständiges Dossier, Einreichung und Nachverfolgung bis zur Ausstellung der Schweizer MWST-Nummer. Jedes Dokument, jede ESTV-Korrespondenz — erledigt.

02

Fiskalvertretung

In der Schweiz ansässiger Vertreter, formell gemäss Art. 67 MWSTG bestellt. Offizielle Verbindung zur ESTV. Alle Behördenkorrespondenz wird entgegengenommen und weitergeleitet.

03

MWST-Abrechnung & Abstimmung

Quartalsabrechnungen anhand Ihrer Buchhaltungsexporte, klassifiziert, abgestimmt und über das ESTV-ePortal eingereicht. Nachvollziehbar über Ihren Referenzcode.

04

Bankgarantie & Compliance

Koordination der ESTV-geforderten Bankgarantie. Laufende Compliance-Überwachung, Fristenmanagement, Unterstützung bei ESTV-Anfragen und Kontrollen.

Sechs Schritte. Kein Hin-und-her.

01
Offerte
Rasche Kostenschätzung anhand Ihres Tätigkeitsprofils. Unverbindlich.
24 Stunden
02
KYC Onboarding
Unterzeichnetes Mandat, Identitätsprüfung, ESTV-Vollmacht. Sie erhalten Ihren Kunden-Referenzcode.
5 Arbeitstage
03
ESTV-Registrierung
Vollständiges Dossier bei der ESTV eingereicht. Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie, sobald die MWST-Nummer vorliegt.
4–8 Wochen
04
Dokumentenübermittlung
Sie senden Ihren Buchhaltungsexport per E-Mail mit Ihrem Referenzcode. Wir bestätigen den Empfang.
Pro Periode
05
MWST-Abrechnung
Wir erstellen und reichen die Abrechnung über das ESTV-ePortal ein. Sie erhalten die Zusammenfassung und den Zahlungsbetrag.
Pro Periode
06
Direktzahlung ESTV
Sie bezahlen die geschuldete MWST direkt an die ESTV. Wir erinnern Sie vor jedem Fälligkeitsdatum.
Quartalsweise

Erforderliche Dokumente beim Onboarding

Gründungsurkunde
Handelsregisterauszug
Erklärung wirtschaftlich Berechtigter
Gültiger Ausweis des gesetzlichen Vertreters
Aktuelle Jahresabschlüsse
Beschreibung der Schweizer Aktivitäten

Transparente Preise. Keine Pauschalhonorare.

Drei Positionen. Registrierung einmalig. Domizilierung jährlich. Jede Abrechnung wird separat abgerechnet — TDFN (halbjährlich) oder effektiver Steuersatz (quartalsweise).

Einmalig & Jährlich

Registrierung & Domizilierung

CHF 1’200

Einmalig — Registrierung

+ CHF 900

Pro Jahr — Fiskaldomizilierung

  • Vollständiges ESTV-Registrierungsdossier & Einreichung
  • Schweizer Fiskalvertreter (Art. 67 MWSTG)
  • ESTV-Korrespondenz entgegengenommen & weitergeleitet
  • Koordination der Bankgarantie
  • Mandat & Vollmacht
Registrierung starten →

Häufige Fragen.

Wer muss sich für die Schweizer MWST registrieren? +

Jedes ausländische Unternehmen, dessen weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt und das steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt, muss sich registrieren und einen Fiskalvertreter benennen. Die Schwelle gilt global.

Welche Rolle hat der Fiskalvertreter? +

Der Fiskalvertreter ist nach Art. 67 MWSTG der offizielle administrative Ansprechpartner der ESTV. Das vertretene Unternehmen bleibt allein für die geschuldete MWST verantwortlich. Die Rolle des Vertreters ist administrativer Natur — keine finanzielle Garantie.

Wie lange dauert die Registrierung? +

Nach Einreichung des vollständigen Dossiers erteilt die ESTV die MWST-Nummer in der Regel innert 4 bis 8 Wochen. Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie sofort.

Ist eine Bankgarantie erforderlich? +

Die ESTV verlangt von ausländischen Unternehmen in der Regel eine Bankgarantie. Die Höhe richtet sich nach der geschätzten jährlichen MWST-Schuld. Wir koordinieren den Prozess.

Wie funktioniert die Dokumentenübermittlung? +

Kein Kundenportal. Sie erhalten beim Onboarding einen persönlichen Referenzcode. Pro Periode senden Sie Ihren Export per E-Mail mit diesem Code. Einfach, nachvollziehbar, auditierbar.

Kann ich das Mandat kündigen? +

Ja. Das Mandat sieht eine 30-tägige Kündigungsfrist zum Ende jeder Abrechnungsperiode vor. Bei Kündigung erhalten Sie ein vollständiges Übergabedossier.

In welchen Sprachen arbeiten Sie? +

Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Abrechnungen werden in der entsprechenden Schweizer Amtssprache eingereicht.

Bereit zum Starten

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