Art. 67 MWSTG — Schweizer MWST-Fiskalvertretung
MWST-Registrierung, Fiskalvertretung und Abrechnungen bei der ESTV für ausländische Unternehmen in der Schweiz. vatflow handelt als Ihr Schweizer MWST-Steuervertreter gemäss Art. 67 MWSTG.
Gemäss Artikel 67 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) muss jedes ausländische Unternehmen, das in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter benennen. Dieser Vertreter ist die obligatorische administrative Anlaufstelle bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Ohne ihn ist keine Registrierung möglich.
Die Pflicht gilt, sobald Ihr weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt — nicht nur Ihr Schweizer Umsatz. Diese Schwelle wird global berechnet. Ein Unternehmen, das den Grossteil seines Umsatzes im Ausland erzielt, kann trotzdem zur Registrierung verpflichtet sein, wenn es steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt.
Nichtbeachtung führt zu rückwirkenden MWST-Nachforderungen, Bussen und Verzugszinsen. Nicht registrierte Unternehmen können keine MWST-konformen Rechnungen für Schweizer Kunden ausstellen. Die ESTV verfolgt ausländische Unternehmen seit der Reform 2018 systematisch.
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Vollständiges Dossier, Einreichung und Nachverfolgung bis zur Ausstellung der Schweizer MWST-Nummer. Jedes Dokument, jede ESTV-Korrespondenz — erledigt.
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In der Schweiz ansässiger Vertreter, formell gemäss Art. 67 MWSTG bestellt. Offizielle Verbindung zur ESTV. Alle Behördenkorrespondenz wird entgegengenommen und weitergeleitet.
03
Quartalsabrechnungen anhand Ihrer Buchhaltungsexporte, klassifiziert, abgestimmt und über das ESTV-ePortal eingereicht. Nachvollziehbar über Ihren Referenzcode.
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Koordination einer Bankgarantie nur, wenn die ESTV in Ihrem Fall eine verlangt — sie ist keine Voraussetzung für die Registrierung. Laufende Compliance-Überwachung, Fristenmanagement, Unterstützung bei ESTV-Anfragen und Kontrollen.
Erforderliche Dokumente für die MWST-Registrierung Schweiz
Zwei Festpreise: Registrierung (einmalig) und Fiskaldomizilierung (jährlich). Die Kosten für MWST-Abrechnungen richten sich nach dem Transaktionsvolumen und werden innerhalb von 24 Stunden nach dem Onboarding mitgeteilt.
Einmalig — Registrierung
Pro Jahr — Fiskaldomizilierung
Endpreis nach Transaktionsvolumen, mitgeteilt innerhalb von 24 Stunden nach Onboarding.
Jedes ausländische Unternehmen, das steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt, kann der MWST-Registrierungspflicht und der Pflicht zur Benennung eines Steuervertreters unterliegen. Folgende Branchen sind am häufigsten betroffen.
Marktplätze, Fernabsatz und Dropshipping in die Schweiz. Die Pflicht gilt ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100'000, unabhängig vom in der Schweiz erzielten Umsatz.
Baustellen, Immobilienarbeiten und Vor-Ort-Leistungen lösen die Schweizer MWST-Pflicht ab der ersten steuerpflichtigen Leistung aus. Die Fiskalvertretung ist vor jeder Rechnungsstellung erforderlich.
SaaS, digitale Inhalte und elektronische B2C-Dienste für Schweizer Kunden. Die MWST-Registrierungspflicht gilt systematisch ab dem weltweiten Schwellenwert.
Warenlieferungen aus dem Ausland in die Schweiz, Lagerung und Wiederverkauf. Die Schweizer MWST-Fiskalvertretung ist einzige Anlaufstelle bei der ESTV.
Gelegentliche oder wiederkehrende Leistungen ausländischer Unternehmen ohne Betriebsstätte. Art. 67 MWSTG schreibt die Benennung eines in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreters vor.
Jedes ausländische Unternehmen, dessen weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt und das steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt, muss sich registrieren und einen Fiskalvertreter benennen. Die Schwelle gilt global.
Der Fiskalvertreter ist nach Art. 67 MWSTG der offizielle administrative Ansprechpartner der ESTV. Das vertretene Unternehmen bleibt allein für die geschuldete MWST verantwortlich. Die Rolle des Vertreters ist administrativer Natur — keine finanzielle Garantie.
Nach Einreichung des vollständigen Dossiers erteilt die ESTV die MWST-Nummer in der Regel innert 4 bis 8 Wochen. Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie sofort.
In der Regel nein. Bei ausländischen Unternehmen verzichtet die ESTV heute darauf, bei der Registrierung Sicherheiten zu verlangen. Sie behält sich jedoch das Recht vor, später Sicherheiten zu verlangen, wenn die Verfahrenspflichten (Einreichung der Abrechnungen, Zahlungen) nicht fristgerecht erfüllt werden. Rechtsgrundlage: Art. 94 Abs. 2 MWSTG (SR 641.20).
Kein Kundenportal. Sie erhalten beim Onboarding einen persönlichen Referenzcode. Pro Periode senden Sie Ihren Export per E-Mail mit diesem Code. Einfach, nachvollziehbar, auditierbar.
Ja. Das Mandat sieht eine 30-tägige Kündigungsfrist zum Ende jeder Abrechnungsperiode vor. Bei Kündigung erhalten Sie ein vollständiges Übergabedossier.
Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Abrechnungen werden in der entsprechenden Schweizer Amtssprache eingereicht.
Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen zur Schweizer MWST, zur Registrierung und zur Steuervertretung.
Einschätzung in 4 Fragen für ausländische Unternehmen: Schwelle CHF 100'000 weltweit, steuerpflichtige Leistungen, Folgen.
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