Art. 67 MWSTG — Schweizer MWST-Fiskalvertretung

Steuervertreter MWST in der Schweiz
für ausländische Unternehmen

MWST-Registrierung, Fiskalvertretung und Abrechnungen bei der ESTV für ausländische Unternehmen in der Schweiz. vatflow handelt als Ihr Schweizer MWST-Steuervertreter gemäss Art. 67 MWSTG.

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Registrierung CHF 499
Domizilierung CHF 800 / Jahr
Pro Abrechnung ab CHF 450

Wer in der Schweiz verkauft, muss sich vertreten lassen.

Gemäss Artikel 67 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) muss jedes ausländische Unternehmen, das in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter benennen. Dieser Vertreter ist die obligatorische administrative Anlaufstelle bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Ohne ihn ist keine Registrierung möglich.

Die Pflicht gilt, sobald Ihr weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt — nicht nur Ihr Schweizer Umsatz. Diese Schwelle wird global berechnet. Ein Unternehmen, das den Grossteil seines Umsatzes im Ausland erzielt, kann trotzdem zur Registrierung verpflichtet sein, wenn es steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt.

Nichtbeachtung führt zu rückwirkenden MWST-Nachforderungen, Bussen und Verzugszinsen. Nicht registrierte Unternehmen können keine MWST-konformen Rechnungen für Schweizer Kunden ausstellen. Die ESTV verfolgt ausländische Unternehmen seit der Reform 2018 systematisch.

MWST-Registrierung Schweiz und Verwaltung der Steuerpflichten

01

MWST-Registrierung bei der ESTV

Vollständiges Dossier, Einreichung und Nachverfolgung bis zur Ausstellung der Schweizer MWST-Nummer. Jedes Dokument, jede ESTV-Korrespondenz — erledigt.

02

Schweizer MWST-Fiskalvertretung (Art. 67 MWSTG)

In der Schweiz ansässiger Vertreter, formell gemäss Art. 67 MWSTG bestellt. Offizielle Verbindung zur ESTV. Alle Behördenkorrespondenz wird entgegengenommen und weitergeleitet.

03

MWST-Abrechnung & Abstimmung

Quartalsabrechnungen anhand Ihrer Buchhaltungsexporte, klassifiziert, abgestimmt und über das ESTV-ePortal eingereicht. Nachvollziehbar über Ihren Referenzcode.

04

Bankgarantie & Compliance (bedingt)

Koordination einer Bankgarantie nur, wenn die ESTV in Ihrem Fall eine verlangt — sie ist keine Voraussetzung für die Registrierung. Laufende Compliance-Überwachung, Fristenmanagement, Unterstützung bei ESTV-Anfragen und Kontrollen.

Sechs Schritte. Strukturierter Prozess.

01
Offerte
Rasche Kostenschätzung anhand Ihres Tätigkeitsprofils. Unverbindlich.
24 Stunden
02
KYC Onboarding
Unterzeichnetes Mandat, Identitätsprüfung, ESTV-Vollmacht. Sie erhalten Ihren Kunden-Referenzcode.
5 Arbeitstage
03
ESTV-Registrierung
Vollständiges Dossier bei der ESTV eingereicht. Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie, sobald die MWST-Nummer vorliegt.
4–8 Wochen
04
Dokumentenübermittlung
Sie senden Ihren Buchhaltungsexport per E-Mail mit Ihrem Referenzcode. Wir bestätigen den Empfang.
Pro Periode
05
MWST-Abrechnung
Wir erstellen und reichen die Abrechnung über das ESTV-ePortal ein. Sie erhalten die Zusammenfassung und den Zahlungsbetrag.
Pro Periode
06
Direktzahlung ESTV
Sie bezahlen die geschuldete MWST direkt an die ESTV. Wir erinnern Sie vor jedem Fälligkeitsdatum.
Quartalsweise

Erforderliche Dokumente für die MWST-Registrierung Schweiz

Gründungsurkunde
Handelsregisterauszug
Erklärung wirtschaftlich Berechtigter
Gültiger Ausweis des gesetzlichen Vertreters
Aktuelle Jahresabschlüsse
Beschreibung der Schweizer Aktivitäten

Transparente Preise.

Zwei Festpreise: Registrierung (einmalig) und Fiskaldomizilierung (jährlich). Die Kosten für MWST-Abrechnungen richten sich nach dem Transaktionsvolumen und werden innerhalb von 24 Stunden nach dem Onboarding mitgeteilt.

Einmalig & Jährlich

Registrierung & Domizilierung

CHF 499

Einmalig — Registrierung

+ CHF 800

Pro Jahr — Fiskaldomizilierung

  • Vollständiges ESTV-Registrierungsdossier & Einreichung
  • Schweizer Fiskalvertreter (Art. 67 MWSTG)
  • ESTV-Korrespondenz entgegengenommen & weitergeleitet
  • Koordination der Bankgarantie (falls von der ESTV verlangt)
  • Mandat & Vollmacht
Registrierung starten →

Betroffene Unternehmen

Jedes ausländische Unternehmen, das steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt, kann der MWST-Registrierungspflicht und der Pflicht zur Benennung eines Steuervertreters unterliegen. Folgende Branchen sind am häufigsten betroffen.

E-Commerce

Marktplätze, Fernabsatz und Dropshipping in die Schweiz. Die Pflicht gilt ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100'000, unabhängig vom in der Schweiz erzielten Umsatz.

Bau

Baustellen, Immobilienarbeiten und Vor-Ort-Leistungen lösen die Schweizer MWST-Pflicht ab der ersten steuerpflichtigen Leistung aus. Die Fiskalvertretung ist vor jeder Rechnungsstellung erforderlich.

Digitale Dienste

SaaS, digitale Inhalte und elektronische B2C-Dienste für Schweizer Kunden. Die MWST-Registrierungspflicht gilt systematisch ab dem weltweiten Schwellenwert.

Importeure und Händler

Warenlieferungen aus dem Ausland in die Schweiz, Lagerung und Wiederverkauf. Die Schweizer MWST-Fiskalvertretung ist einzige Anlaufstelle bei der ESTV.

Nicht ansässige Unternehmen in der Schweiz

Gelegentliche oder wiederkehrende Leistungen ausländischer Unternehmen ohne Betriebsstätte. Art. 67 MWSTG schreibt die Benennung eines in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreters vor.

Häufige Fragen.

Wer muss sich für die Schweizer MWST registrieren? +

Jedes ausländische Unternehmen, dessen weltweiter Umsatz CHF 100.000 übersteigt und das steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt, muss sich registrieren und einen Fiskalvertreter benennen. Die Schwelle gilt global.

Welche Rolle hat der Fiskalvertreter? +

Der Fiskalvertreter ist nach Art. 67 MWSTG der offizielle administrative Ansprechpartner der ESTV. Das vertretene Unternehmen bleibt allein für die geschuldete MWST verantwortlich. Die Rolle des Vertreters ist administrativer Natur — keine finanzielle Garantie.

Wie lange dauert die Registrierung? +

Nach Einreichung des vollständigen Dossiers erteilt die ESTV die MWST-Nummer in der Regel innert 4 bis 8 Wochen. Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie sofort.

Ist eine Bankgarantie erforderlich? +

In der Regel nein. Bei ausländischen Unternehmen verzichtet die ESTV heute darauf, bei der Registrierung Sicherheiten zu verlangen. Sie behält sich jedoch das Recht vor, später Sicherheiten zu verlangen, wenn die Verfahrenspflichten (Einreichung der Abrechnungen, Zahlungen) nicht fristgerecht erfüllt werden. Rechtsgrundlage: Art. 94 Abs. 2 MWSTG (SR 641.20).

Wie funktioniert die Dokumentenübermittlung? +

Kein Kundenportal. Sie erhalten beim Onboarding einen persönlichen Referenzcode. Pro Periode senden Sie Ihren Export per E-Mail mit diesem Code. Einfach, nachvollziehbar, auditierbar.

Kann ich das Mandat kündigen? +

Ja. Das Mandat sieht eine 30-tägige Kündigungsfrist zum Ende jeder Abrechnungsperiode vor. Bei Kündigung erhalten Sie ein vollständiges Übergabedossier.

In welchen Sprachen arbeiten Sie? +

Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Abrechnungen werden in der entsprechenden Schweizer Amtssprache eingereicht.

Schweizer MWST-Leitfäden für ausländische Unternehmen

Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen zur Schweizer MWST, zur Registrierung und zur Steuervertretung.

Bin ich in der Schweiz MWST-pflichtig ?

Einschätzung in 4 Fragen für ausländische Unternehmen: Schwelle CHF 100'000 weltweit, steuerpflichtige Leistungen, Folgen.

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Registrierung & MWST-Nummer

Erforderliche Dokumente, ESTV-Verfahren Schritt für Schritt, Fristen 4 bis 8 Wochen, Format der Schweizer MWST-Nummer.

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Obligatorischer Steuervertreter

Art. 67 MWSTG: warum er obligatorisch ist, die genaue Rolle, wer es sein kann, wie man ihn benennt.

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Bankgarantie: obligatorisch ?

Die aktuelle ESTV-Position (Art. 94 Abs. 2 MWSTG): genereller Verzicht auf Sicherheiten bei ausländischen Unternehmen.

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MWST E-Commerce & Marktplatz

Regel 2025 « fingierter Lieferant », Versandhandel, Schwelle und Pflichten des ausländischen Verkäufers.

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MWST Baustelle & Bau

Wann die MWST auf Arbeiten in der Schweiz anfällt, Bezugsteuer, Schwelle für die Betriebsstätte.

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