Bau, Montage, Installation : Arbeiten in der Schweiz lösen die MWST ab der ersten steuerbaren Leistung aus. Doch je nach Konstellation ändern sich die Pflicht — und der Ansprechpartner.
Meine Registrierung starten →Ein ausländisches Unternehmen, das Bau-, Montage- oder Installationsarbeiten in der Schweiz ausführt, erbringt eine Leistung auf dem Hoheitsgebiet. Sobald der weltweite Umsatz CHF 100'000 übersteigt, sind die Steuerpflicht und die Bezeichnung eines Steuervertreters vor jeder Rechnungsstellung erforderlich.
Ein österreichisches Schreinereiunternehmen arbeitet 3 Monate auf einer Baustelle in Zürich, bei einem weltweiten Umsatz über der Schwelle : es ist steuerpflichtig und muss vor der Rechnungsstellung einen Steuervertreter bezeichnen.
Wenn Sie kein Material importieren und die Leistung am Ort des Empfängers anfällt, meldet der Schweizer Kunde die Bezugsteuer : Sie müssen sich nicht registrieren. Umgekehrt gilt, wenn Sie Material importieren, die Einfuhrsteuer auf dem Gesamtwert.
Ein Ingenieurunternehmen, das eine Baustelle beaufsichtigt, ohne Material zu liefern oder zu importieren, registriert sich nicht : der Schweizer Kunde meldet die Bezugsteuer.
Über 12 Monate hinaus kann eine Baustelle eine Betriebsstätte begründen : Gewinnbesteuerung, vollständige Buchhaltung. Eine andere Expertise übernimmt — fidflow, für in der Schweiz ansässige Unternehmen. → fidflow.ch
Ja, ab der ersten steuerbaren Leistung auf dem Hoheitsgebiet, wenn der weltweite Umsatz CHF 100'000 übersteigt.
Nein : ohne Materialimport meldet der Schweizer Kunde die Bezugsteuer.
Sie kann eine Betriebsstätte begründen : Sie unterliegen dann einer vollständigen Buchhaltung, über die blosse Steuervertretung hinaus.
Wenn Sie Material importieren, wird die Einfuhrsteuer vom Zoll erhoben. Wenn Sie nichts importieren, gilt die Bezugsteuer, die der Schweizer Kunde meldet.
Eine Baustelle von mehr als 12 Monaten kann im Sinne der Steuerabkommen eine Betriebsstätte begründen.
Der Normalsatz von 8,1 % gilt für Bau- und Installationsarbeiten in der Schweiz.
Ja : sobald Sie steuerpflichtig sind, ziehen Sie die auf Ihren Schweizer Einkäufen und Subunternehmen bezahlte MWST ab (Vorsteuer).