Baustelle · Bau · Montage

Schweizer MWST für Baustellen und Bauarbeiten ausländischer Unternehmen

Bau, Montage, Installation : Arbeiten in der Schweiz lösen die MWST ab der ersten steuerbaren Leistung aus. Doch je nach Konstellation ändern sich die Pflicht — und der Ansprechpartner.

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Ab der 1. LeistungSchwelle CHF 100'000Achtung Betriebsstätte

Ein ausländisches Unternehmen, das Bau-, Montage- oder Installationsarbeiten in der Schweiz ausführt, erbringt eine Leistung auf dem Hoheitsgebiet. Sobald der weltweite Umsatz CHF 100'000 übersteigt, sind die Steuerpflicht und die Bezeichnung eines Steuervertreters vor jeder Rechnungsstellung erforderlich.

Beispiel

Ein österreichisches Schreinereiunternehmen arbeitet 3 Monate auf einer Baustelle in Zürich, bei einem weltweiten Umsatz über der Schwelle : es ist steuerpflichtig und muss vor der Rechnungsstellung einen Steuervertreter bezeichnen.

Wenn Sie kein Material importieren und die Leistung am Ort des Empfängers anfällt, meldet der Schweizer Kunde die Bezugsteuer : Sie müssen sich nicht registrieren. Umgekehrt gilt, wenn Sie Material importieren, die Einfuhrsteuer auf dem Gesamtwert.

Beispiel

Ein Ingenieurunternehmen, das eine Baustelle beaufsichtigt, ohne Material zu liefern oder zu importieren, registriert sich nicht : der Schweizer Kunde meldet die Bezugsteuer.

Über 12 Monate hinaus kann eine Baustelle eine Betriebsstätte begründen : Gewinnbesteuerung, vollständige Buchhaltung. Eine andere Expertise übernimmt — fidflow, für in der Schweiz ansässige Unternehmen. → fidflow.ch

Baustelle > 12 MonateBegründet eine Betriebsstätte : Gewinnbesteuerung, vollständige Buchhaltung. Gehört zu fidflow, nicht zu vatflow.
Kurze / punktuelle BaustelleReine Steuervertretung (Art. 67 MWSTG). Das ist unser Metier — vatflow.

Häufige Fragen

Macht eine Baustelle in der Schweiz mein ausländisches Unternehmen MWST-pflichtig ? +

Ja, ab der ersten steuerbaren Leistung auf dem Hoheitsgebiet, wenn der weltweite Umsatz CHF 100'000 übersteigt.

Muss ich mich immer registrieren ? +

Nein : ohne Materialimport meldet der Schweizer Kunde die Bezugsteuer.

Was geschieht, wenn meine Baustelle länger als 12 Monate dauert ? +

Sie kann eine Betriebsstätte begründen : Sie unterliegen dann einer vollständigen Buchhaltung, über die blosse Steuervertretung hinaus.

Was ist der Unterschied zwischen Einfuhrsteuer und Bezugsteuer ?

Wenn Sie Material importieren, wird die Einfuhrsteuer vom Zoll erhoben. Wenn Sie nichts importieren, gilt die Bezugsteuer, die der Schweizer Kunde meldet.

Ab wann begründet eine Baustelle eine Betriebsstätte ?

Eine Baustelle von mehr als 12 Monaten kann im Sinne der Steuerabkommen eine Betriebsstätte begründen.

Welche Sätze gelten für die Arbeiten ?

Der Normalsatz von 8,1 % gilt für Bau- und Installationsarbeiten in der Schweiz.

Kann ich die auf der Baustelle bezahlte MWST abziehen ?

Ja : sobald Sie steuerpflichtig sind, ziehen Sie die auf Ihren Schweizer Einkäufen und Subunternehmen bezahlte MWST ab (Vorsteuer).

Baustelle in der Schweiz ?

Reine Vertretung : wir übernehmen Ihre Registrierung.

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