E-Commerce · Marktplatz

Schweizer MWST für E-Commerce und Marktplätze

Versandhandel, Dropshipping, Plattformen : Der Online-Verkauf in die Schweiz löst MWST-Pflichten ab CHF 100'000 weltweitem Umsatz aus. Und seit 2025 haben sich die Regeln geändert.

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Schwelle CHF 100'000Reform 1. Januar 2025Satz 8,1 %

Seit dem 1. Januar 2025 gelten Plattformen, die den Verkauf von Waren an Schweizer Kunden ermöglichen, als der Lieferant : Sie müssen sich für die Schweizer MWST registrieren und die Steuer einziehen auf diesen Verkäufen, unabhängig von ihrem Standort.

Zwei Mechanismen, zwei Zielgruppen. Im Versandhandel — Direktverkauf (eigener Shop) oder mehrkanalig (Website + Marktplatz) — bleiben Sie MWST-pflichtig in der Schweiz : Sie sind betroffen. Umgekehrt, wenn Sie ausschliesslich über einen Marktplatz verkaufen (bei den abgedeckten Waren), zieht die Plattform als « fingierter Lieferant » ein (Art. 20a MWSTG) — Sie haben keine eigene Pflicht, Sie sind nicht die Zielgruppe.

Kleinsendungen

Umsatz ≥ CHF 100'000 bei Kleinsendungen → Steuerpflicht und Fakturierung der Schweizer MWST.

Wer regelt die Einfuhr

Je nachdem, ob Sie oder der Schweizer Kunde die Einfuhr regeln, geht die Einfuhrsteuer zu Ihren Lasten oder zu seinen — bereits bei der Einrichtung zu klären.

Vertreter

Der ausländische Verkäufer muss einen Steuervertreter in der Schweiz bestimmen (Art. 67).

Ihr Verkaufskanal bestimmt, ob Sie betroffen sind.

Typischer Fall

Französischer Online-Shop, der Produkte an Schweizer Privatpersonen versendet, weltweiter Umsatz > CHF 100'000 : steuerpflichtig. Verkäufer, der ausschliesslich über einen grossen Marktplatz operiert : oft zieht die Plattform ein.

Direkt oder mehrkanalig

Eigener Shop oder Website + Marktplatz : Sie bleiben MWST-pflichtig in der Schweiz, steuerpflichtig ab der Schwelle. Sie sind betroffen.

Über einen Marktplatz

Verkauf zu 100 % über eine grosse Plattform (abgedeckte Waren) : Sie zieht ein, als « fingierter Lieferant » (Art. 20a MWSTG). Keine eigene Pflicht — Sie sind nicht die Zielgruppe.

Dropshipping

An Schweizer Kunden versandte Waren machen Sie ab Erreichen der Schwelle steuerpflichtig, auch ohne Lager in der Schweiz.

Digitales an Privatpersonen

SaaS, Inhalte, Streaming, die an Schweizer Privatpersonen verkauft werden : steuerpflichtig — anders als dieselben Leistungen, die an Unternehmen verkauft werden.

Kumulierte Kleinsendungen

Die Schwelle bemisst sich auf der Summe Ihrer Verkäufe, nicht Sendung für Sendung. Beim geringsten Zweifel schafft die Prüfung Klarheit : Bin ich steuerpflichtig ?

Häufige Fragen

Ich verkaufe in der Schweiz über einen Marktplatz — wer zahlt die MWST ? +

Seit 2025 kann die Plattform als fingierter Lieferant gelten und die MWST einziehen. Je nach Ihrem Aufbau bleiben Sie mitunter direkt steuerpflichtig.

Gilt die Schwelle von 100'000 CHF nur für meine Schweizer Verkäufe ? +

Nein, sie berechnet sich auf dem weltweiten Umsatz aus steuerbaren Leistungen.

Ist Dropshipping in die Schweiz betroffen ? +

Ja, sobald die Schwelle erreicht ist und Waren an Schweizer Kunden geliefert werden.

Was genau ist ein « fingierter Lieferant » ?

Seit 2025 gilt ein Marktplatz, der den Verkauf von Waren in die Schweiz ermöglicht, als der Lieferant : Er registriert sich und zieht die Schweizer MWST auf diesen Verkäufen ein.

Wer regelt die Einfuhr : Sie oder der Schweizer Kunde ?

Übernehmen Sie die Einfuhr, zahlen Sie die Einfuhrsteuer und holen sie anschliessend zurück. Importiert der Schweizer Kunde, deklariert er die Steuer. Diese Wahl (Incoterm DDP oder DAP) bestimmt Ihre steuerliche Rolle.

Und die digitalen Dienste (SaaS, Streaming) ?

An Schweizer Privatpersonen verkauft, machen sie Sie ab der Schwelle steuerpflichtig — und sogar ohne Schwelle bei Telekommunikations- und Informatikdienstleistungen. An Unternehmen verkauft, rechnet der Kunde im Reverse-Charge-Verfahren ab.

Kann ich die Schweizer MWST auf meinen Kosten zurückfordern ?

Ja : Sobald Sie registriert sind, ziehen Sie die auf Ihren Schweizer Einkäufen und Kosten bezahlte MWST ab (Vorsteuer).

E-Commerce

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