Jedes Unternehmen ohne Sitz oder feste Betriebsstätte in der Schweiz muss einen in der Schweiz ansässigen Steuervertreter bestellen, um sich zur MWST anzumelden. Das ist eine nicht verhandelbare Voraussetzung der ESTV.
Meinen Vertreter bestellen →Art. 67 MWSTG verpflichtet jedes steuerpflichtige ausländische Unternehmen, einen in der Schweiz ansässigen Vertreter zu bestellen. Anmeldungen ohne Steuervertreter sind nicht möglich : Die ESTV blockiert die Eintragung, solange kein in der Schweiz ansässiger Vertreter bestellt ist.
Offizieller administrativer Kontakt ; empfängt und leitet die Korrespondenz weiter.
Übermittelt die MWST-Abrechnungen fristgerecht über das ESTV-ePortal.
Stellt die verfahrensrechtliche Ordnungsmässigkeit gegenüber der ESTV sicher.
Kernpunkt — Das ausländische Unternehmen bleibt allein zahlungspflichtig für die der ESTV geschuldete MWST. Die Rolle des Steuervertreters ist rein administrativer Natur : Er sorgt für die Schnittstelle zur ESTV und die Konformität des Verfahrens, tritt aber niemals an Ihre Stelle für die Zahlung der Steuer und übernimmt keine eigene finanzielle Garantie. Sie behalten die Kontrolle — und die Verantwortung — über Ihre MWST-Schuld.
Ja, für jedes ausländische Unternehmen ohne feste Betriebsstätte. Ohne ihn ist die Anmeldung zur Schweizer MWST nicht möglich.
Nein. Das steuerpflichtige Unternehmen bleibt allein zahlungspflichtig. Die Rolle des Vertreters ist administrativer Natur.
Jede in der Schweiz ansässige natürliche oder juristische Person. Das Gesetz verlangt keine besondere Qualifikation : Es muss weder ein Anwalt noch eine Treuhandgesellschaft sein.
Ja, durch Bestellung eines neuen, in der Schweiz ansässigen Vertreters und Übergabe eines Übernahmedossiers.
Im Schweizer Recht lautet der offizielle Begriff Steuervertreter (Art. 67 MWSTG). « Steuerlicher Bevollmächtigter » ist das geläufige Pendant in der EU.
Nein. Das steuerpflichtige Unternehmen bleibt allein zahlungspflichtig. Der Vertreter sorgt für die verfahrensrechtliche Konformität, nicht für die Zahlung.
Sie bestellen einen neuen, in der Schweiz ansässigen Vertreter und übergeben ein Übernahmedossier.